Norina Köslich, Anwalt für Arbeitsrecht Bremen-Nord
Fachanwältin für Arbeitsrecht
in Bremen-Nord
Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Streit um die Abfindung? Ich berate Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Vegesack, Blumenthal und Burglesum, per Telefon, im Videocall oder in meiner Kanzlei im Bremer Viertel.
- Kündigungsschutzklage
- Prüfung von Aufhebungsverträgen (Fallbericht)
- Abfindungsverhandlungen
Norina Köslich
Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Sofortige Terminvergabe
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Top bewertet von Mandanten
- persönliche Beratung im Bremer Viertel und online
Jetzt verfügbar
Ich wurde immer vollumfassend über den aktuellen Stand informiert und generell hat sie sich Zeit genommen und mein Anliegen zügig durchgesetzt.
Beim Mobbing/Bossing am Arbeitsplatz unterstützt sie mich weiter. Ich bin sehr zufrieden. Weiter so 👏
Ich kann sie von Herzen an alle werdenden Eltern empfehlen, die diesbezüglich Unsicherheiten im Arbeitsbereich haben!
Man fühlt sich in guten Händen aufgehoben und ich kann sie absolut weiterempfehlen!
Norina Köslich
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
Milou
Feel-Good-Managerin
Bürogemeinschaft
koko legal
Fachanwältin für Arbeitsrecht für Vegesack, Blumenthal und Burglesum
Bremen-Nord ist ein eigener Kosmos, und der Weg in die Innenstadt ist für viele weit. Wer gerade eine Kündigung bekommen hat, möchte nicht auch noch einen halben Tag für einen Anwaltstermin opfern. Deshalb läuft bei mir vieles digital. Sie rufen an oder schreiben mir, schicken die Unterlagen als Foto oder PDF, und wir besprechen alles am Telefon oder im Videocall.
Persönlich treffen wir uns gern in der Kanzlei am Ostertorsteinweg 4-5. Mit der Regio-S-Bahn kommen Sie aus Vegesack und Blumenthal direkt zum Bremer Hauptbahnhof, von dort ist es nur noch ein kurzes Stück mit der Straßenbahn.
Meine Schwerpunkte
- Kündigungsschutzklage und Prüfung der Kündigung
- Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen
- Abfindung verhandeln
- Abmahnung, Arbeitszeugnis und Arbeitsvertrag
Mandanten aus Delmenhorst finden Informationen auf meiner Seite Anwalt für Arbeitsrecht Delmenhorst.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
- Kündigung & Fristlose Kündigung
- Änderungskündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Abfindung
- Sozialrechtliche Folgefragen (Arbeitslosengeld)
- Entfristung
- Elternzeit & Teilzeit
- Mobbing
- Vergütung & Bonuszahlungen
- Prüfung von Arbeitsverträgen
Nehmen Sie Kontakt auf
Sie haben arbeitsrechtliche Fragen und sind auf der Suche nach klaren Handlungsempfehlungen? Schreiben Sie mir, ich melde mich schnellstmöglich zurück.
Ersteinschätzung
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon
- Persönliche Betreuung durch eine Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Klare Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen
Durchsetzung und Klage
- Vertretung in allen gerichtlichen Instanzen
- Geringes Kostenrisiko: Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Gebühren am Ende mit Ihrer Abfindung verrechnet.
- Kostenkontrolle: Ich beantrage gerne Prozesskostenhilfe (PKH) für Sie.
Kündigung erhalten? Die ersten Schritte
Viele Arbeitnehmer unterschreiben nach einer Kündigung vorschnell etwas oder warten ab, bis es zu spät ist. Beides kostet Sie im Zweifel Geld. Mit ein paar einfachen Schritten sichern Sie Ihre Position.
- Bewahren Sie das Kündigungsschreiben samt Umschlag auf und notieren Sie das Zugangsdatum.
- Bestätigen oder unterschreiben Sie nichts weiter, auch keine Ausgleichsquittung.
- Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
- Rufen Sie mich an, bevor die erste Woche vorbei ist.
- Ich höre mir Ihre Situation an und sage Ihnen ehrlich, wie ich Ihre Chancen einschätze.
- Ich prüfe Kündigung und Arbeitsvertrag auf Fehler, die Ihre Verhandlungsposition stärken.
- Wir legen gemeinsam fest, ob Sie bleiben möchten oder eine Abfindung anstreben.
- Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und das Verfahren vor Gericht.
Sie müssen das nicht allein durchstehen. Von Bremen-Nord aus erreichen Sie mich telefonisch oder per E-Mail, und in eiligen Fällen bekommen Sie kurzfristig einen Termin.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Viele lassen eine unfaire Kündigung auf sich beruhen, weil sie hohe Anwalts- und Gerichtskosten fürchten. Im Arbeitsrecht gelten aber besondere Regeln, die das Risiko überschaubar machen.
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, egal wer gewinnt. Einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren. Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich vor allem nach Ihrem Bruttomonatsgehalt, deshalb kann ich Ihnen die Kosten vorab genau nennen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht abdeckt, kümmere ich mich um die Kostenzusage. Ohne Versicherung zahlen viele Mandanten die Gebühren aus der ausgehandelten Abfindung. Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.
Drei Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage
Die wichtigste Zahl nach einer Kündigung ist drei. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie grobe Fehler hatte.
- Frist sichern: Ich reiche die Kündigungsschutzklage rechtzeitig ein und vertrete Sie im Gütetermin.
- Arbeitslosengeld sichern: Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Bei weniger als drei Monaten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie dafür nur drei Tage Zeit.
Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl
Stellenabbau, Standortverlagerung, Umstrukturierung. Für Betroffene fühlt sich das oft an, als hätten sie keine Wahl. Tatsächlich muss der Arbeitgeber im Prozess genau begründen, warum gerade Ihr Arbeitsplatz wegfällt und warum er Sie nicht anderswo einsetzen kann.
Besonders fehleranfällig ist die Sozialauswahl. Unter vergleichbaren Beschäftigten muss der Arbeitgeber diejenigen auswählen, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Maßgeblich sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung.
Ich fordere die Gründe für die Sozialauswahl an, prüfe die Vergleichsgruppe und nutze jeden Fehler, entweder für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder für eine höhere Abfindung.
Bleiben oder gehen? Ihre Entscheidung, meine Strategie
Nicht jeder will nach einer Kündigung zurück an den alten Arbeitsplatz. Manche wollen es unbedingt. Beides ist legitim, und danach richtet sich mein Vorgehen.
Wenn Sie bleiben wollen, setze ich alles daran, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt. Wenn Sie gehen wollen, verhandle ich über Abfindung, Freistellung, Resturlaub und ein gutes Zeugnis.
Was Sie von mir erwarten können
Klare Einschätzungen statt Juristendeutsch, schnelle Rückmeldungen und volle Transparenz bei den Kosten.
Norina Köslich, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Bremen
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht vertrete ich vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Meine Kanzlei liegt im Bremer Viertel, in Bürogemeinschaft mit koko legal. Dazu bin ich zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV).
Wer gekündigt wird, braucht schnell Klarheit. Bei mir bekommen Sie zeitnah ein Erstgespräch und eine ehrliche Einschätzung, ob sich der Weg zum Arbeitsgericht lohnt.
Aufhebungsvertrag nicht ungeprüft unterschreiben
Ein Aufhebungsvertrag klingt nach einer schnellen, sauberen Lösung. Für Sie kann er teuer werden. Mit Ihrer Unterschrift ist das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, und anders als gegen eine Kündigung können Sie sich dagegen kaum noch wehren.
- Weil Sie an der Beendigung mitwirken, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen.
- Die angebotene Abfindung liegt oft unter dem, was verhandelbar wäre.
- Eine Ausgleichs- oder Erledigungsklausel kann offene Ansprüche wie Resturlaub oder Überstunden abschneiden.
Schicken Sie mir den Entwurf, bevor Sie unterschreiben. Ich sage Ihnen, welche Punkte geändert werden sollten, und verhandle auf Wunsch direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Abfindung verhandeln
Eine Abfindung bekommt man in der Regel nicht geschenkt, man muss sie verhandeln. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Ihre Verhandlungsmacht entsteht aus dem Risiko Ihres Arbeitgebers, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren und Lohn nachzahlen zu müssen.
In der Praxis dient ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oft als Ausgangspunkt. Wie weit es darüber hinausgeht, hängt von den Schwächen der Kündigung, Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrer Lage auf dem Arbeitsmarkt ab. Eine erste Schätzung liefert der Abfindungsrechner.
Ich achte bei der Verhandlung auch auf das, was neben der Abfindung zählt, also Freistellung, Resturlaub, Boni und den Wortlaut des Arbeitszeugnisses.
Häufige Fragen aus Bremen-Nord
Gibt es auch Termine in Bremen-Nord?
Persönliche Termine finden in meiner Kanzlei im Bremer Viertel statt. Die meisten Mandanten aus Vegesack, Blumenthal und Burglesum lassen sich aber per Telefon oder Videocall beraten und schicken ihre Unterlagen per E-Mail. Das spart Ihnen den Weg.
Bis wann muss ich gegen eine Kündigung klagen?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Melden Sie sich möglichst in der ersten Woche.
Ist die Ersteinschätzung kostenlos?
Ja. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie mich beauftragen, entstehen Gebühren, und die nenne ich Ihnen vorher.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wenn Ihre Versicherung Arbeitsrechtsschutz einschließt, in der Regel ja, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Die Anfrage bei der Versicherung übernehme ich.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Lassen Sie den Entwurf vorher prüfen. Es drohen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und der Verlust offener Ansprüche, und oft ist bei der Abfindung mehr möglich.
Ich freue mich auf Ihren Besuch in
meiner Kanzlei
Meine neue Adresse:
Ostertorsteinweg 4-5, 28203 Bremen
(über dem Rossmann an der Ostertorsteinweg-/Sielwallkreuzung)