Norina Köslich, Anwalt für Arbeitsrecht Delmenhorst
Fachanwältin für Arbeitsrecht
in Delmenhorst
Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag auf dem Tisch? Ich vertrete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Delmenhorst, persönlich in meiner Kanzlei in Bremen oder per Video und Telefon.
- Kündigungsschutzklage
- Prüfung von Aufhebungsverträgen (Fallbericht)
- Abfindungsverhandlungen
Norina Köslich
Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Sofortige Terminvergabe
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Top bewertet von Mandanten
- persönliche Beratung im Bremer Viertel und online
Jetzt verfügbar
Ich wurde immer vollumfassend über den aktuellen Stand informiert und generell hat sie sich Zeit genommen und mein Anliegen zügig durchgesetzt.
Beim Mobbing/Bossing am Arbeitsplatz unterstützt sie mich weiter. Ich bin sehr zufrieden. Weiter so 👏
Ich kann sie von Herzen an alle werdenden Eltern empfehlen, die diesbezüglich Unsicherheiten im Arbeitsbereich haben!
Man fühlt sich in guten Händen aufgehoben und ich kann sie absolut weiterempfehlen!
Norina Köslich
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
Milou
Feel-Good-Managerin
Bürogemeinschaft
koko legal
Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht für Delmenhorst und Umgebung
Sie arbeiten oder wohnen in Delmenhorst und haben Ärger mit Ihrem Arbeitgeber? Mein Schwerpunkt ist die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und viele meiner Mandanten kommen aus Delmenhorst und dem Umland.
Manche zögern, weil die Kanzlei in Bremen liegt. Das muss kein Hindernis sein. Den größten Teil der Arbeit erledigen wir per Telefon, Videocall und E-Mail. Ihre Kündigung oder den Vertragsentwurf schicken Sie mir einfach als Foto oder PDF.
Wenn Sie lieber persönlich vorbeikommen, finden Sie mich am Ostertorsteinweg 4-5 im Bremer Viertel. Aus Delmenhorst fahren Sie mit der Regionalbahn direkt zum Bremer Hauptbahnhof, von dort sind es mit der Straßenbahn nur wenige Haltestellen.
Womit ich Ihnen helfe
- Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung
- Aufhebungsverträge prüfen und nachverhandeln
- Abfindung verhandeln
- Abmahnung, Arbeitszeugnis und Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
- Kündigung & Fristlose Kündigung
- Änderungskündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Abfindung
- Sozialrechtliche Folgefragen (Arbeitslosengeld I)
- Entfristung
- Elternzeit & Teilzeit
- Mobbing
- Vergütung & Bonuszahlungen
- Prüfung von Arbeitsverträgen
Nehmen Sie Kontakt auf
Unsicher in arbeitsrechtlichen Belangen? Nehmen Sie Kontakt auf – ich unterstütze Sie mit praktischen Handlungsempfehlungen und melde mich umgehend bei Ihnen.
0421 54875621
koeslich@koko-legal.de
Ersteinschätzung
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon
- Persönliche Betreuung durch eine Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Klare Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen
Durchsetzung und Klage
- Vertretung in allen gerichtlichen Instanzen
- Geringes Kostenrisiko: Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Gebühren am Ende mit Ihrer Abfindung verrechnet.
- Kostenkontrolle: Ich beantrage gerne Prozesskostenhilfe (PKH) für Sie.
Kündigung erhalten? Was Sie jetzt tun sollten
Eine Kündigung kommt fast immer überraschend, und in den ersten Tagen geht vieles durcheinander. Viele meiner Mandanten aus Delmenhorst haben Angst vor den Kosten oder davor, sich mit dem Arbeitgeber anzulegen. Beides lässt sich in einem ersten Gespräch meist schnell klären.
Am besten gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.
- Notieren Sie, an welchem Tag Ihnen die Kündigung zugegangen ist, und heben Sie den Umschlag auf.
- Unterschreiben Sie nichts, was Ihr Arbeitgeber Ihnen zusätzlich vorlegt, etwa eine Ausgleichsquittung oder einen Aufhebungsvertrag.
- Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
- Lassen Sie die Kündigung in den ersten Tagen anwaltlich prüfen.
Nach dem ersten Gespräch wissen Sie, ob sich eine Klage lohnt, welche Abfindung realistisch ist und was das Verfahren kostet.
- Erstgespräch: per Telefon oder Video, auf Wunsch kurzfristig
- Prüfung: Kündigung, Arbeitsvertrag und Fristen
- Verhandlung: mit Ihrem Arbeitgeber oder dessen Anwalt
- Vertretung: vor dem Arbeitsgericht, wenn es nötig ist
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Sorge vor den Kosten hält viele davon ab, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Im Arbeitsrecht ist das Risiko aber besser kalkulierbar als in vielen anderen Rechtsgebieten.
- In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Den Anwalt Ihres Arbeitgebers zahlen Sie dort also nie.
- Endet das Verfahren mit einem Vergleich, fallen keine Gerichtsgebühren an.
- Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, stelle ich die Deckungsanfrage für Sie.
- Ohne Versicherung lassen sich die Kosten häufig aus der Abfindung bezahlen. Bei geringem Einkommen beantrage ich Prozesskostenhilfe für Sie.
Was das Verfahren in Ihrem Fall kosten würde, rechne ich Ihnen vorab aus. Das hängt vor allem von Ihrem Bruttomonatsgehalt ab.
Kündigungsschutzklage einreichen und die Frist von drei Wochen einhalten
Nach einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen die schriftliche Kündigung zugeht. Verpassen Sie sie, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Damit ist meist auch der Hebel für eine Abfindung weg.
Deshalb übernehme ich die Fristen für Sie.
- Ich prüfe die Kündigung auf Formfehler, Kündigungsgrund und Sozialauswahl.
- Ich reiche die Kündigungsschutzklage rechtzeitig beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
- Ich vertrete Sie im Gütetermin, in dem sich viele Verfahren bereits mit einem Vergleich erledigen.
Parallel sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Liegen zwischen Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, muss das innerhalb von drei Tagen geschehen. Sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Betriebsbedingte Kündigung in Delmenhorst prüfen lassen
Eine betriebsbedingte Kündigung trifft oft Menschen, die jahrelang gute Arbeit gemacht haben. Bei Stellenabbau und Umstrukturierungen ist das besonders bitter. Vor Gericht muss der Arbeitgeber aber einiges nachweisen, und genau dort finden sich häufig Fehler.
Was der Arbeitgeber darlegen muss
- dass Ihr Arbeitsplatz durch eine unternehmerische Entscheidung tatsächlich wegfällt
- dass es keinen freien vergleichbaren Arbeitsplatz für Sie gibt
- dass die Sozialauswahl unter vergleichbaren Kollegen korrekt war
Bei der Sozialauswahl zählen Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung. Wer hier falsch gewichtet oder Kollegen nicht einbezieht, riskiert, dass die Kündigung unwirksam ist.
Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn Sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer hat. Ob das bei Ihnen zutrifft, kläre ich im Erstgespräch.
Auch wenn Sie gar nicht zurück in den Betrieb wollen, lohnt sich die Prüfung. Je mehr Fehler die Kündigung hat, desto besser ist Ihre Position bei Abfindung, Freistellung und Arbeitszeugnis.
Arbeitsplatz behalten oder Abfindung? Ihr Ziel bestimmt die Strategie
Am Anfang steht eine Frage, die nur Sie beantworten können. Wollen Sie bleiben, oder ist das Kapitel für Sie abgeschlossen?
Sie möchten Ihren Arbeitsplatz behalten. Dann geht es darum, die Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu Fall zu bringen. Bei einer Änderungskündigung prüfe ich mit Ihnen, ob Sie die neuen Bedingungen unter Vorbehalt annehmen sollten.
Sie möchten gehen, aber nicht mit leeren Händen. Dann nutze ich die Schwächen der Kündigung, um eine möglichst gute Abfindung, eine bezahlte Freistellung und ein ordentliches Zeugnis auszuhandeln.
In beiden Fällen kümmere ich mich auch um die Folgefragen, etwa Resturlaub, Überstunden, Arbeitslosengeld und den Zeitpunkt Ihres Ausscheidens.
Mein Versprechen an Sie
Sie konzentrieren sich auf Ihren Alltag, ich kümmere mich um das Rechtliche. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir, dann vereinbaren wir kurzfristig ein Gespräch.
Norina Köslich, Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Mein Schwerpunkt ist die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, vor allem bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen. Dazu kommen Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und die Prüfung von Arbeitsverträgen.
Meine Kanzlei liegt im Bremer Viertel, in Bürogemeinschaft mit den Kolleginnen von koko legal.
Bei einer Kündigung zählt oft jeder Tag. Deshalb bekommen Sie bei mir kurzfristig einen Termin, wenn es eilt, auch per Video oder Telefon.
Aufhebungsvertrag prüfen lassen, bevor Sie unterschreiben
Ein Aufhebungsvertrag wird oft unter Zeitdruck vorgelegt, gern mit dem Hinweis, das Angebot gelte nur heute. Lassen Sie sich davon nicht drängen. Eine Unterschrift lässt sich in aller Regel nicht mehr zurücknehmen.
Die drei häufigsten Risiken
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wer selbst an der Beendigung mitwirkt, riskiert bis zu zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld.
- Zu niedrige Abfindung. Ihr Arbeitgeber braucht Ihre Unterschrift. Genau das ist Ihr Verhandlungsspielraum.
- Erledigungsklausel. Damit verzichten Sie oft auf Resturlaub, Überstunden oder Boni, die im Vertrag nicht ausdrücklich genannt sind.
Ich prüfe den Entwurf, sage Ihnen, wo nachverhandelt werden sollte, und führe die Verhandlung auf Wunsch für Sie. Wenn Sie selbst gehen möchten, etwa für eine neue Stelle, gestalte ich den Vertrag so, dass das Risiko einer Sperrzeit möglichst gering bleibt.
Abfindung verhandeln und Ihren Spielraum nutzen
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Trotzdem enden viele Kündigungsschutzverfahren mit einer Abfindung. Verliert der Arbeitgeber den Prozess, muss er Sie weiterbeschäftigen und den Lohn für die ganze Zeit nachzahlen. Dieses Risiko lässt er sich lieber etwas kosten.
Als grobe Orientierung gilt in der Praxis ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist aber nur ein Startpunkt. Je mehr Fehler die Kündigung hat, desto mehr ist drin. Eine erste Schätzung liefert der Abfindungsrechner auf meiner Startseite.
Worauf ich in der Verhandlung achte
- Höhe der Abfindung und Zeitpunkt der Auszahlung
- Resturlaub, Überstunden und offene Boni
- bezahlte Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist
- ein gutes Arbeitszeugnis mit vereinbartem Wortlaut
Abfindungen sind steuerpflichtig, Sozialversicherungsbeiträge fallen darauf aber in der Regel nicht an. Den steuerlichen Teil stimmen Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung ab.
Häufige Fragen von Mandanten aus Delmenhorst
Muss ich für die Beratung nach Bremen kommen?
Nein. Die meisten Mandanten aus Delmenhorst berate ich per Telefon oder Videocall. Unterlagen wie Kündigung oder Vertragsentwurf schicken Sie mir per E-Mail. Wer lieber persönlich kommt, ist in der Kanzlei am Ostertorsteinweg 4-5 in Bremen willkommen.
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?
Für die Kündigungsschutzklage haben Sie drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Melden Sie sich am besten in den ersten Tagen, damit genug Zeit für Prüfung und Klage bleibt.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Danach sage ich Ihnen, welche Kosten bei einer Vertretung auf Sie zukommen würden.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Wenn Ihr Vertrag Arbeitsrechtsschutz umfasst, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.
Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In vielen Fällen lässt sich eine Abfindung aber aushandeln, vor allem wenn die Kündigung angreifbar ist.
Lohnt es sich, gegen eine Abmahnung vorzugehen?
Eine Abmahnung kann die Grundlage für eine spätere Kündigung sein. Ich prüfe, ob sie berechtigt ist, und rate Ihnen, ob eine Gegendarstellung, eine Entfernung aus der Personalakte oder erst einmal Abwarten sinnvoll ist.
Ich freue mich auf Ihren Besuch in
meiner Kanzlei
Meine neue Adresse:
Ostertorsteinweg 4-5, 28203 Bremen
(über dem Rossmann an der Ostertorsteinweg-/Sielwallkreuzung)